{"id":77,"date":"2015-02-11T15:49:08","date_gmt":"2015-02-11T15:49:08","guid":{"rendered":"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/?page_id=77"},"modified":"2019-01-20T14:41:25","modified_gmt":"2019-01-20T14:41:25","slug":"aktuelles","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/?page_id=77","title":{"rendered":"Aktuelles"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\" size-full wp-image-128 alignleft\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\" alt=\"gericht\" width=\"106\" height=\"80\" \/><\/a>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hier finden Sie Links zu aktuellen Entscheidungen oder Berichten zum Thema Trennung oder Scheidung und was dabei konkret zu beachten ist, im Idealfall schon w\u00e4hrend der gl\u00fccklichen Beziehung:<\/strong><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><img class=\"alignleft\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\" alt=\"Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist gericht.jpg\" \/><strong>Kann Ehebruch zum Verwirken eines Unterhaltsanspruches f\u00fchren?<\/strong><\/p>\n<p>Ehebruch bzw. &#8222;Fremdgehen&#8220; ist sicherlich einer der h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Trennung. Unter dem Begriff &#8222;Ehebruch&#8220; wird denn auch tats\u00e4chlich klassisch die sexuelle Untreue eines der beiden Ehepartner verstanden.<\/p>\n<p>Dies ist in Deutschland weder gesetzlich verboten, auch gibt es das bis noch in die 70er Jahre geltende &#8222;Schuldprinzip&#8220; nach der heutigen Gesetzeslage nicht mehr. Eine Ehe wird grunds\u00e4tzlich geschieden, sofern diese &#8222;zerr\u00fcttet&#8220; bzw. gescheitert ist und beide Parteien der Scheidung nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Trennungsjahres zustimmen.<\/p>\n<p>Der Ehebruch als solcher f\u00fchrt daher nicht zum Unterhaltsausschluss. Dennoch kann es Fallkonstellationen geben, in welchen im Zusammenhang mit diesem ein\u00a0<strong>&#8222;schwerwiegendes Fehlverhalten&#8220;<\/strong> gegen\u00fcber dem betrogenen Partner vorliegt, welcher nun zur Zahlung des Trennungsunterhaltes verpflichtet werden soll. So kann ein Ehebruch z.B. beurteilt werden, welcher auf besonders verletzende oder blo\u00dfstellende Weise f\u00fcr den Betrogenen begangen wurde, langfristig oder wiederholt und vors\u00e4tzlich mit negativen Folgen oder einer \u00f6ffentlichen Dem\u00fctigung durchgef\u00fchrt wird. Ob der Ehebruch die Voraussetzungen eines &#8222;schwerwiegenden Fehlverhaltens&#8220; letztlich erf\u00fcllt, obliegt dem Ermessen des Gerichts. In der Regel m\u00fcssen noch weitere, besonders negative Umst\u00e4nde hinzutreten, um im Einzelfall tats\u00e4chlich einen Unterhaltsausschluss zu begr\u00fcnden. Das Verwirken eines Unterhaltsanspruchs allein aufgrund sexueller Untreue w\u00e4hrend der Zeit der Ehe w\u00e4re heutzutage lediglich der absolute Ausnahmefall.<\/p>\n<p>Eine \u00dcberpr\u00fcfung der Voraussetzungen im individuellen Einzelfall kann dennoch sinnvoll sein!<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><img class=\"alignleft\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\" alt=\"Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist gericht.jpg\" \/> Kosten f\u00fcr ein Scheidungsverfahren sind nicht mehr steuerlich absetzbar laut dem <strong>Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18. Mai 2017 (Az.: VI R 9\/16).<\/strong> Bereits seit 2013 sind die Kosten f\u00fcr Zivilprozesse in der Regel nicht mehr wie zuvor als &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen&#8220; steuerlich absetzbar. Nun ist dies auch offiziell f\u00fcr Scheidungsverfahren entschieden. Da insbesondere die sogenannte &#8222;Scheidungsfolgesachen&#8220; wie allgemeine Verm\u00f6gensfragen, Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt sowie Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt nicht zwingend gerichtlich gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen, sind auch die Kosten f\u00fcr diese Verfahren keine &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen&#8220;. Grunds\u00e4tzlich ist nur noch eine einzige Ausnahme denkbar: sofern der gef\u00fchrte Prozess dem Zweck dient, den Verlust der eigenen Existenzgrundlage abzuwenden! Um diese Voraussetzung zu erf\u00fcllen, muss jedoch eine wirtschaftliche Ausnahmesituation gegeben sein, z.B. dass die Ehegatten einen gemeinsamen Betrieb gef\u00fchrt haben. In der Regel kann man sich daher die Angabe der Scheidungskosten ab der Einkommenssteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2013 sparen!<\/p>\n<p>Zu Einzelfragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne!<\/p>\n<p>Das <strong>Amtsgericht Detmold<\/strong> hat ein <strong>neues Urteil (Az. 32 F 132\/13)<\/strong> <strong>zum Thema Kindesunterhalt<\/strong> gef\u00e4llt: demnach rechtfertigen seit l\u00e4ngerer Zeit voraussehbare oder sogenannte \u00fcberfl\u00fcssige Ausgaben keinen <strong>&#8222;Sonderbedarf&#8220;<\/strong> neben den regelm\u00e4\u00dfigen Unterhaltszahlungen.<\/p>\n<p><strong><a href=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Geldscheine.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignleft wp-image-173 size-full\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Geldscheine.jpg\" alt=\"Geldscheine\" width=\"486\" height=\"407\" srcset=\"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Geldscheine.jpg 486w, https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/Geldscheine-300x251.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 486px) 100vw, 486px\" \/><\/a>Zum Hintergrund:<\/strong> f\u00fcr die Bemessung des Kindesunterhaltes wird bundesweit von den Gerichten die bekannte D\u00fcsseldorfer Tabelle herangezogen, welche gerade aktuell ab dem 1. August <a href=\"http:\/\/www.olg-duesseldorf.nrw.de\/infos\/Duesseldorfer_tabelle\/Tabelle-01_08_2015\/index.php\">neue Richtwerte<\/a> festsetzt. Die Unterhaltsbetr\u00e4ge sind erh\u00f6ht worden und so dem neuen Kinderfreibetrag sowie der H\u00f6he des Kindergeldes angepasst worden.<\/p>\n<p>Der als solcher bezeichnete &#8222;Sonderbedarf&#8220; kann anfallen f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Kosten wie z.B. Klassenfahrten, Urlaubsaufenthalte oder medizinisch notwendige Behandlungen der Kinder, insbesondere aber f\u00fcr unvorhergesehene und unvermeidbare Ausgaben, welche neben dem normalen Lebensunterhalt f\u00e4llig werden und deutlich \u00fcber diesen hinausgehen.<\/p>\n<p>Vorliegend machte die Mutter einen zus\u00e4tzlichen Anspruch gegen\u00fcber dem unterhaltspflichtigen Vater in H\u00f6he von immerhin 4.000 \u20ac geltend, f\u00fcr eine Skifreizeit sowie eine Zahnspange f\u00fcr den gemeinsamen Sohn .<\/p>\n<p>Das Gericht gab dem Vater Recht, er war aufgrund der Konstellation des Falles nicht zu einer zus\u00e4tzlichen Zahlung in der geforderten H\u00f6he verpflichtet. Die Teilnahme an der Skifreizeit hatte die Mutter zum einen nicht zuvor mit ihm abgestimmt und ihm diesbez\u00fcglich keinerlei Mitspracherecht einger\u00e4umt, zum anderen war diese zus\u00e4tzliche Ausgabe bereits seit l\u00e4ngerer Zeit vorhersehbar, sie h\u00e4tte daher f\u00fcr diese rechtzeitig Geld zur Seite legen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr die Zahnspange w\u00e4ren fast vollst\u00e4ndig von der Krankenversicherung \u00fcbernommen worden, sofern diese \u00fcberhaupt medizinisch notwendig gewesen w\u00e4re. Dies konnte jedoch nicht von der Mutter belegt werden, auch erfolgte hier\u00fcber ebenfalls keine vorherige Information an den Kindesvater.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> der Anspruch auf Sonderbedarf konnte von der Mutter nicht vor Gericht durchgesetzt werden.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-128\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\" alt=\"gericht\" width=\"106\" height=\"80\" \/><\/a><\/p>\n<p>Ganz aktuell <strong>ein Artikel aus &#8222;Der Welt&#8220;<\/strong> &#8211; ebenfalls\u00a0von einer Therapeutin und einem Anwalt &#8211; mit dem Res\u00fcmee, dass es auch bei unverheirateten Paaren sinnvoll ist, drei Bankkonten zu f\u00fchren: jeder Partner sein eigenes Konto sowie ein gemeinsames Konto, auf welches Beide einen monatlich festgelegten Betrag einzahlen und von welchem gemeinsame Ausgaben bestritten werden, z.B.\u00a0gemeinsame Urlaubsreisen, gerade aber auch gr\u00f6\u00dfere Anschaffungen f\u00fcr den Haushalt wie Einrichtungsgegenst\u00e4nde oder ein Auto etc.:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.welt.de\/finanzen\/verbraucher\/article137257700\/Warum-Paare-unbedingt-drei-Konten-haben-sollten.html\">Warum Paare unbedingt drei Konten haben sollten<\/a><\/p>\n<p>Denn auch bei\u00a0unverheirateten Paaren k\u00f6nnen R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche und Ausgleichszahlungen der jeweils anderen Seite nach einer Trennung rechtsg\u00fcltig werden und mangels konkreter gesetzlicher Regelungen schl\u00e4gt hier in besonderem Ma\u00dfe die Beweislast bei eventuellen Gerichtsprozessen in der Entscheidung durch.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-128\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\" alt=\"gericht\" width=\"106\" height=\"80\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong>Wie sieht es konkret mit den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen w\u00e4hrend der Ehe aus und was haben beide Ehepartner bei einer Trennung oder Scheidung diesbez\u00fcglich zu erwarten? <\/strong><\/p>\n<p><strong>Die 5 h\u00e4ufigsten Irrt\u00fcmer unter Ehepartnern zu dem &#8222;Thema: Wem geh\u00f6rt eigentlich was und wer muss f\u00fcr was zahlen?&#8220;, juristisch ausgedr\u00fcckt: &#8222;Ab wann gilt G\u00fctertrennung und inwiefern gilt grunds\u00e4tzlich die Zugewinngemeinschaft?&#8220; lauten nach den Ergebnissen einer Umfrage wie folgt:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Da ohne den Abschluss eines separaten Ehevertrages in der Ehe automatisch der G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft herrscht, gehen die Frischverm\u00e4hlten offenbar \u00fcberwiegend davon aus, dass mit der Heirat alles, was der jeweils andere Partner mit in die Ehe einbringt, auch ihnen selbst geh\u00f6rt. Dies ist jedoch falsch! Ohne besondere Regelungen bleiben Beide Eigent\u00fcmer des von ihnen jeweils mit in die Ehe eingebrachten Verm\u00f6gens oder des unter ihrem eigenen Namen w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Verm\u00f6gens.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die gleiche Regelung gilt hinsichtlich der Aufnahme von Schulden: schlie\u00dft einer der Partner nur unter seinem eigenen Namen einen Kredit z.B. f\u00fcr den Erwerb eines Autos oder den Kauf der neuen Sofagarnitur ab, haftet auch nur er pers\u00f6nlich, sofern der Andere nicht als Kreditnehmer namentlich mit aufgef\u00fchrt wird und auch unterzeichnet hat oder eine B\u00fcrgschaft f\u00fcr den Kredit abgegeben hat.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass die Ehepartner \u00fcber ihr jeweils eigenes Verm\u00f6gen v\u00f6llig frei verf\u00fcgen k\u00f6nnten: m\u00f6chte einer von Beiden so wesentliche Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde ver\u00e4u\u00dfern, dass der Familie die wirtschaftliche Existenzgrundlage dadurch entzogen werden k\u00f6nnte, muss er tats\u00e4chlich zuvor das Einverst\u00e4ndnis des jeweils anderen einholen, d.h. steht das Eigenheim, in welchem Beide oder die neu gegr\u00fcndete Familie zusammen wohnt, in dem ausschlie\u00dflichen Eigentum eines Partners, muss dieser vor dem Verkauf den Anderen trotzdem um seine Einwilligung bitten.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Gesch\u00e4fte zur Deckung des gemeinsamen Lebensbedarfs kann wiederum jeder im Namen des Anderen t\u00e4tigen, sprich f\u00fcr die Bezahlung der Gas- oder Stromrechnung oder anderer Vertr\u00e4ge betreffend die allgemeine Daseinsvorsorge bzw. Eink\u00e4ufe von Lebensmitteln oder die Begleichung von Beide abgeschlossener Versicherungen wie eine Hausratsversicherung m\u00fcssen im Zweifel Beide aufkommen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Im Gegensatz dazu ist f\u00fcr die Zahlung der Versicherungsbeitr\u00e4ge zu einer Lebensversicherung oder einer \u00e4hnlichen gelagerten Absicherung f\u00fcr die Altersversorgung nur der als Versicherungsnehmer eingetragene Vertragspartner, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, verantwortlich.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Und letztlich: allein schon das F\u00fchren getrennter Bankkonten oder das sonstige formlose Aufteilen von vorhandenen Verm\u00f6genswerten stellt noch keine offizielle G\u00fctertrennung dar, d.h. im Falle der Scheidung gilt weiterhin die Zugewinngemeinschaft und die Verm\u00f6genswerte werden untereinander aufgeteilt. Damit derartige Regelungen eine Rechtswirkung erhalten, bedarf es immer noch des Abschlusses eines notariell beglaubigten Vertrages.<\/li>\n<\/ul>\n<p><a href=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-128\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\" alt=\"gericht\" width=\"106\" height=\"80\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Scheidung auch ganz ohne Anwalt m\u00f6glich?<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00dcberall liest man etwas von &#8222;einvernehmlicher Scheidung&#8220; und dass es nicht notwendig sei, dass w\u00e4hrend des Scheidungsverfahrens beide Ehegatten jeweils einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen m\u00fcssten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Da dr\u00e4ngt sich seitens der Mandanten regelrecht die Frage auf, ben\u00f6tige ich zur Durchf\u00fchrung einer Scheidung \u00fcberhaupt einen Anwalt oder kann ich dies, wie viele andere Rechtsangelegenheiten, auch selbst regeln und mich vor Gericht einfach direkt pers\u00f6nlich als Prozesspartei vertreten? Und auf diese Weise eventuell &#8211; zumindest auf den ersten Blick! &#8211; noch mehr Kosten sparen?!<\/strong><\/p>\n<p>Die Antwort ist einfach und n\u00fcchtern zu beantworten: NEIN, denn in Deutschland besteht in s\u00e4mtlichen Familienrechtsangelegenheiten und daher erst recht im Scheidungsverfahren offiziell Anwaltszwang (\u00a7 114 Abs. 1 FamG). Lediglich f\u00fcr untergeordnete Verfahrensschritte ist dieser im Scheidungsverfahren aufgehoben. Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens, der Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung sowie die Durchf\u00fchrung der Folgeverfahren zur Festlegung des Unterhalts- und Sorgerechts etc. k\u00f6nnen insofern nur mit rechtsanwaltlicher Vertretung erfolgen. Der Anwaltszwang ist jedoch nicht negativ als b\u00fcrokratische H\u00fcrde zu verstehen, sondern besteht vornehmlich zum Schutz der in der Regel rechtlichen Laien, damit diese keinerlei Nachteile &#8211; vor allem in finanzieller und materieller Hinsicht &#8211; erleiden und nicht vom jeweils anderen Teil \u00fcbervorteilt werden mit dem Scheidungsurteil.<\/p>\n<p>Konsequenterweise ist die blo\u00dfe R\u00fccknahme des Scheidungsantrags oder die reine Zustimmung bzw. der Widerruf der Zustimmung zu diesem gerade nicht an die Vertretung durch einen Anwalt gebunden, da dies reine Willenserkl\u00e4rungen sind, welche in erster Linie der Gestaltung der weiteren Lebensf\u00fchrung dienen sollten. Daher unterliegen diese mehr dem tats\u00e4chlichen Wunsch der Eheleute als Privatpersonen.<\/p>\n<p>In letzter Zeit h\u00e4ufen sich zudem die Fragen nach der Verpflichtung, ob beide Parteien einen eigenen Rechtsanwalt zur Vertretung im Scheidungsverfahren ben\u00f6tigen bzw. ob und welche Vorteile dies eventuell bieten k\u00f6nne. Dem ist nicht so, es ist insofern ausreichend, dass die Partei, welche die Einleitung des Scheidungsverfahrens beantragt, von einem Rechtsanwalt vertreten wird und bei der als solchen bezeichneten \u201eeinvernehmlichen Scheidung\u201c auch im weiteren Verfahren nur ein Anwalt auftritt. Jedoch sollte es der Partei, welches sich in einem solchen Fall lediglich der Vertretung durch den anderen Part anschlie\u00dft , stets bewusst sein, dass dieser Rechtsanwalt selbstverst\u00e4ndlich in erster Linie die Interessen der Partei vertritt, welche ihn beauftragt hat und welche ihn bezahlt. Jede anderslautende Aussage eines beratenden Rechtsanwalts zu diesem Thema ist leider nicht ganz ehrlich und daher mit \u00e4u\u00dferster Vorsicht zu genie\u00dfen.<\/p>\n<p>Sofern sich die Ehepartner daher bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher zu regelnden Fragen einig sind und keiner von beiden das Gef\u00fchl hat, durch den Anderen get\u00e4uscht oder \u00fcbervorteilt zu werden, ist die Vertretung durch einen Anwalt sicherlich ausreichend.<\/p>\n<p>Eine sinnvolle Alternative f\u00fcr den Ehepartner, welcher vor Gericht von dem Anwalt der Gegenseite im rechtlichen Sinne nicht direkt vertreten wird, ist daher die au\u00dfergerichtliche Beratung durch einen eigenen Anwalt. Dieser sollte zumindest die Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich und zu s\u00e4mtlichen anderen verm\u00f6gensrechtlichen Fragen \u00fcberpr\u00fcfen und auf diese Weise das Vorhandensein versteckter Fallstricke ausschlie\u00dfen. Eine solche au\u00dfergerichtliche Beratung ist immer noch deutlich kostensparender als eine eigene Vertretung vor Gericht, beseitigt aber sich ergebende Unsicherheiten bzw. ein Misstrauen zwischen den Parteien und dient der Interessenwahrung der anderen Partei.<\/p>\n<p>Denn Sie m\u00fcssen sich bewusst sein, sobald das Scheidungsverfahren beginnt, ist Ihr ehemaliger Partner im rechtlichen Sinne ihr \u201eProzessgegner\u201c, welcher in erster Linie seine eigenen \u2013 vor allem wirtschaftlichen \u2013 Interessen vertritt. So bitter dies auch sein mag, es ist sinnvoller, dieser Wahrheit direkt ganz n\u00fcchtern und sachlich zu begegnen, als hinterher unsanft in der Realit\u00e4t zu erwachen, wenn es vielleicht schon zu sp\u00e4t ist, um unangemessen benachteiligende Regelungen wieder zu revidieren.<\/p>\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img alt=\"\"\/><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" width=\"106\" height=\"80\" src=\"http:\/\/scheidung-harmonisch.de\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/gericht.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-128\"\/><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Hier finden Sie Links zu aktuellen Entscheidungen oder Berichten zum Thema Trennung oder Scheidung und was dabei konkret zu beachten ist, im Idealfall schon w\u00e4hrend der gl\u00fccklichen Beziehung: \u00a0 Kann Ehebruch zum Verwirken eines Unterhaltsanspruches f\u00fchren? Ehebruch bzw. &#8222;Fremdgehen&#8220; ist sicherlich einer der h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Trennung. Unter dem Begriff &#8222;Ehebruch&#8220; wird denn <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/?page_id=77\">Continue reading <i class=\"fa fa-chevron-right\"><\/i><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":173,"parent":0,"menu_order":5,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/77"}],"collection":[{"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=77"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/77\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":263,"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/77\/revisions\/263"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/173"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/scheidung-harmonisch.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=77"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}