Sexualstrafrecht – Der Missbrauch mit dem Missbrauch

Leider immer wieder ein aktuelles Thema, nicht nur im Rahmen von Scheidungsverfahren, aber auch dort regelmäßig als Instrument der „Rache“ anzutreffen … der Vorwurf einer sexuellen Nötigung oder gar einer Vergewaltigung oder sogar des Missbrauchs der (gemeinsamen) Kinder steht schnell im Raum … gerade in Zeiten der weltweiten #metoo – Kampagnen ist dieser äußerst gesellschaftstauglich und wird auch von Gerichten nicht immer aus der Welt geschafft!

Im Rahmen der angesagten Political Correctness fällt es schwer, diesem entgegenzutreten und das Umfeld oder die Öffentlichkeit, von der eigenen Unschuld zu überzeugen, auch wenn derartige Vorwürfe mit keinerlei Beweismaterial belegt werden!

Gerade auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts kommt es daher zu einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Fehlurteilen bzw. Verurteilungen, sofern eine Verteidigung – möglichst schon im Ermittlungsverfahren – nicht nachhaltig und taktisch klug erfolgt.

Selbst bei reinen Aussage-gegen-Aussage Konstellationen, wird der Grundsatz „in dubios pro reo“ hier leider von den Gerichten oft verletzt!

Sorgen Sie daher rechtzeitig für eine qualifizierte und überzeugende Rechtsverteidigung!

Denn eine anhaltende und schwer zu beseitigende Rufschädigung in der Form „Da muss ja etwas dran gewesen sein…!“ … „So ein Vorwurf kommt doch nicht von ungefähr!“ … ist, einmal geschaffen, schwer wieder zu beseitigen.


Neues Urteil zum Kindesunterhalt – Thema „Sonderbedarf“

Das Amtsgericht Detmold hat ein neues Urteil (Az. 32 F 132/13) zum Thema Kindesunterhalt gefällt: demnach rechtfertigen seit längerer Zeit voraussehbare oder sogenannte überflüssige Ausgaben keinen „Sonderbedarf“ neben den regelmäßigen Unterhaltszahlungen.

gerichtZum Hintergrund: für die Bemessung des Kindesunterhaltes wird bundesweit von den Gerichten die bekannte Düsseldorfer Tabelle herangezogen, welche gerade aktuell ab dem 1. August neue Richtwerte festsetzt. Die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden und so dem neuen Kinderfreibetrag sowie der Höhe des Kindergeldes angepasst worden.

Der als solcher bezeichnete „Sonderbedarf“ kann anfallen für außergewöhnliche Kosten wie z.B. Klassenfahrten, Urlaubsaufenthalte oder medizinisch notwendige Behandlungen der Kinder, insbesondere aber für unvorhergesehene und unvermeidbare Ausgaben, welche neben dem normalen Lebensunterhalt fällig werden und deutlich über diesen hinausgehen.

Vorliegend machte die Mutter einen zusätzlichen Anspruch gegenüber dem unterhaltspflichtigen Vater in Höhe von immerhin 4.000 € geltend, für eine Skifreizeit sowie eine Zahnspange für den gemeinsamen Sohn .

Das Gericht gab dem Vater Recht, er war aufgrund der Konstellation des Falles nicht zu einer zusätzlichen Zahlung in der geforderten Höhe verpflichtet. Die Teilnahme an der Skifreizeit hatte die Mutter zum einen nicht zuvor mit ihm abgestimmt und ihm diesbezüglich keinerlei Mitspracherecht eingeräumt, zum anderen war diese zusätzliche Ausgabe bereits seit längerer Zeit vorhersehbar, sie hätte daher für diese rechtzeitig Geld zur Seite legen können.

Die Kosten für die Zahnspange wären fast vollständig von der Krankenversicherung übernommen worden, sofern diese überhaupt medizinisch notwendig gewesen wäre. Dies konnte jedoch nicht von der Mutter belegt werden, auch erfolgte hierüber ebenfalls keine vorherige Information an den Kindesvater.

Fazit: der Anspruch auf Sonderbedarf konnte von der Mutter nicht vor Gericht durchgesetzt werden.


Das wollen wir Ihnen ersparen…

So sollte es nach Möglichkeit für keine von beiden Seiten ausgehen – ist bei Scheidungen nach „klassischer“ Art aber leider nur allzu häufig als Konsequenz zu finden und zeigt deutlich: hinter jedem juristischen Fall, erst recht bei einer Trennung oder Scheidung, stehen menschliche Schicksale!


Was bei der Trennung/Scheidung zu beachten ist …

….  hierzu ein kurzes lehrreiches Video des Deutschen Anwaltsvereins:

Weiterführende Informationen auch unter „Was gilt es im Ernstfall zu regeln?“

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin mit uns!

 

 


Warum eine harmonische Scheidung?

„Sch – armonisch“ setzt sich aus den Wörtern „Scheidung“ und „Harmonisch“ zusammen.

Auf diese Idee kamen wir aus folgendem Grund:

Als Rechtsanwältin und als Therapeut haben wir leider schon viele Trennungen oder Scheidungen mit ansehen müssen, welche eben nicht besonders harmonisch abgelaufen sind!

Dies ist sehr schade, denn eine Trennung bzw. Scheidung beendet zwar grundsätzlich eine Ehe oder eine Partnerschaft, aber eben nicht die dahinter stehende menschliche Beziehung. Genau genommen stehen wir nämlich alle irgendwie miteinander in (einer) Beziehung, und dies vor allem wenn da noch die lieben Kinder sind!

Gut, gerade viele unter Ihnen werden jetzt vielleicht einfach denken: “meine Ehe ist kaputt,  und ich kann den Anderen schon rein physisch nicht mehr ertragen”. Sie sind möglicherweise enttäuscht, verletzt, traurig, wütend oder möchten sich für das Ihnen aus Ihrer subjektiven Sicht angetane “Unrecht” am liebsten schmerzvoll an Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin effektiv rächen.

Wir verstehen dies, eine Trennung und gerade eine Scheidung mit all Ihren (oft negativen) Konsequenzen ist auch eine sehr emotionale Angelegenheit. Aber das Leben geht weiter!

Ist es nicht sinnvoller, eine wirklich tragfähige Lösung für alle Beteiligten zu finden?

Anstatt sich z.B. an einer Düsseldorfer Tabelle festzubeissen, macht es viel mehr Sinn, sich an einen Tisch zu setzen und mit unserer Unterstützung in einer oder auch mehreren Sitzungen eine Lösung zu finden, welche für beide Seiten akzeptabel ist!

Das spart zum einen einen zweiten teuren Rechtsanwalt sowie einen ebenfalls kostspieligen Besuch bei Gericht!

Mit meinem Kollegen, welcher als erfahrener Therapeut das Gespräch mit mir zusammen moderiert, soll es nicht um Schuld gehen, sondern wir schauen mit Ihnen zusammen nach vorne in die Zukunft und suchen einen (Aus-) Weg, der zu einer echten Lösung für beide Seiten führen soll und das geht oft sehr gut!

Wir gehen davon aus, dass Sie sich einmal geliebt haben …. wollen Sie dies wirklich mit einem richterlichen Urteil beenden? Ist das würdevoll?

Jeder vernünftig denkende Mensch wird eine solche direkte, effiziente und kostengünstige Variante einer klassischen, streitigen Scheidung durch ein gerichtliches Urteil vorziehen. Wir halten das für pragmatisch!

Finden auch Sie eine Lösung, damit Ihr Leben positiv und angenehm weitergehen kann – und dies möglichst einfach und schnell – und sowohl Sie als auch Ihre Kinder schließlich das bekommen, was in letzter Zeit selten wurde, aber letztlich wesentlich wichtiger ist als endlose Streitigkeiten um rein materielle Dinge:

Ruhe, Frieden und Harmonie!