Anders als bei einer reinen Rechtsberatung oder einer klassischen Therapiesitzung bzw. Mediation möchten wir Sie nicht von Anfang an auf einen dieser Wege festlegen, sondern Ihnen ein jeweils individuelles Konzept anbieten, welches speziell zu ihrer konkreten Fallkonstellation und Ihren besonderen Fragestellungen passt!
Die Begrifflichkeiten „Ihre Problematik“ bzw. „Ihre persönlichen Probleme“ verwenden wir ganz bewusst nicht, da wir in jedem Mandat für sämtliche Betroffene neue Chancen sehen und stattdessen ganz klar Lösungen anbieten möchten.
„Jedes Ende ist zugleich ein neuer Anfang!“
Ein erster Termin soll daher zunächst dem gemeinsamen Kennenlernen dienen und der Verschaffung eines Überblicks über Ihren persönlichen Sachverhalt sowie dessen individuelle Merkmale, aus welchen sich bestimmte Möglichkeiten ergeben.
Ihnen als Mandanten obliegt hier bereits eine Schwerpunktsetzung: liegt Ihr Hauptaugenmerk eher auf einer Rechtsberatung – vielleicht sogar in ganz klassischer Hinsicht zur Durchführung des Scheidungsverfahrens? – oder im Gegensatz dazu in einer eher therapeutisch angelegten Sitzung, eventuell in einer Paartherapie mit dem Ziel, eine Trennung entweder harmonisch bzw. einvernehmlich und auch friedvoll zu gestalten oder diese möglicherweise sogar aufzuhalten und stattdessen, bestehende Missverständnisse zu lösen und einen Neuanfang zu wagen?
Zwischen diesen aufgeführten Alternativen bieten sich vielerlei unterschiedliche Wege und Nuancen an, welche Sie zusammen oder auch als Einzelpersonen beschreiten können.
Auch die Beratung einer einzelnen Partei ist demnach natürlich möglich.
Eine erste Sitzung, welche eine vollständige und umfangreiche Beleuchtung sämtlicher Aspekte Ihrer aktuellen Situation beinhaltet sowie auch deren Historie und zudem bei Ihnen als Mandanten in einer angenehmen Atmosphäre Vertrauen schaffen sollte, setzen wir daher in der Regel mit einem Zeitrahmen von ca. 1,5 Stunden an zu einer Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,- €.
Um hier zu wirklich für Sie zufriedenstellenden Ergebnissen zu gelangen und Ihre persönliche Situation maßgeblich und nachhaltig zu verbessern, empfehlen wir erfahrungsgemäß die Durchführung von mindestens 3 derartiger Sitzungen zu jeweils 1,5 Stunden.
Danach sollte sich deutlich herauskristallisiert haben, welche Alternative für Sie die passende ist, ob Sie eine klassische rechtlich orientierte Trennungs- bzw. Scheidungsberatung und Durchführung wünschen, einen eher therapeutischen Ansatz wählen möchten oder ob es für Sie als Paar – vielleicht sogar überraschenderweise – doch noch eine gemeinsame und dabei glückliche Zukunft gibt.
Rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns!
Gerne erhalten Sie weitere Informationen oder ein individuelles Angebot.
Nicht hiervon erfasst ist die „klassische juristische Beratung“ wie Unterhaltsberechnungen, Durchführung des Scheidungsverfahrens oder anderer gerichtlicher Verfahren oder auch außergerichtliche Schriftsätze an die Gegenseite. Diesbezüglich werden selbstverständlich die normalen Gebühren nach der offiziellen Rechtsanwaltsgebührenordnung fällig.
Alternativ bieten wir ein erstes Kennenlernen von uns als Beratern in einem verkürzten Termin zu Sonderkonditionen an. So können Sie den nicht ganz unwichtigen Aspekt der persönlichen Sympathie und daraus resultierenden Bereitschaft zur Zusammenarbeit kostengünstig in Ihrem Sinne entscheiden.
Konzept der einvernehmlichen Scheidung:
Dieses in der Regel gewählte Konzept unserer Mandanten dient ganz klar dem gemeinsamen Herausarbeiten der für Sie im Rahmen der Scheidung wichtigen Details zu vermögensrechtlichen Fragestellungen, aber auch zur elterlichen Sorge bei vorhandenen Kindern.
In einzelnen Workshops nehmen wir uns pro Termin ein bestimmtes Themengebiet vor und erarbeiten mit Ihnen zusammen jeweils eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung, deren Ergebnis direkt mit in den anwaltlichen Schriftsatz für das Gericht aufgenommen wird.
Dies hat den eklatanten Vorteil, dass sämtliche Fragen, welche wir vorliegend auf der Seite Was gilt es im Ernstfall zu regeln? aufgeführt haben, von Ihnen selbst bestimmt und entschieden werden können. Sie sind nicht mehr der kleine Laie oder das „hilflose Opfer“, welches der übergeordneten Entscheidungsfindung durch die Justiz ausgeliefert ist und sich dieser unterordnen muss.
Bedenken Sie dies, ein „endloser“ Prozess mit mehreren sogenannten Folgeverfahren, in welchen die einzelnen Detailfragen zur vermögensrechtlichen und sorgerechtlichen Auseinandersetzung durch das Gericht festgelegt werden, kann zum einen sehr hohe Kosten (ohne weiteres bis zu 10.000,- € oder mehr) verursachen, andererseits wird er letztlich zu Ergebnissen führen, welche Sie oft so und in der Form nicht gewollt haben, auch wenn Sie sich zunächst mit Ihrem (Ex-) Partner hierüber gestritten haben.
Sie haben stattdessen mit unserer Unterstützung die Chance, selbst Verantwortung zu übernehmen im Rahmen der Entscheidungsfindung anstelle sich einem bürokratisch vorgegebenen Rahmen zu beugen!
Nutzen Sie diese Chance!