Leider immer wieder ein aktuelles Thema, nicht nur im Rahmen von Scheidungsverfahren, aber auch dort regelmäßig als Instrument der „Rache“ anzutreffen … der Vorwurf einer sexuellen Nötigung oder gar einer Vergewaltigung oder sogar des Missbrauchs der (gemeinsamen) Kinder steht schnell im Raum … gerade in Zeiten der weltweiten #metoo – Kampagnen ist dieser äußerst gesellschaftstauglich und wird auch von Gerichten nicht immer aus der Welt geschafft!
Im Rahmen der angesagten Political Correctness fällt es schwer, diesem entgegenzutreten und das Umfeld oder die Öffentlichkeit, von der eigenen Unschuld zu überzeugen, auch wenn derartige Vorwürfe mit keinerlei Beweismaterial belegt werden!
Gerade auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts kommt es daher zu einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Fehlurteilen bzw. Verurteilungen, sofern eine Verteidigung – möglichst schon im Ermittlungsverfahren – nicht nachhaltig und taktisch klug erfolgt.
Selbst bei reinen Aussage-gegen-Aussage Konstellationen, wird der Grundsatz „in dubios pro reo“ hier leider von den Gerichten oft verletzt!
Sorgen Sie daher rechtzeitig für eine qualifizierte und überzeugende Rechtsverteidigung!
Denn eine anhaltende und schwer zu beseitigende Rufschädigung in der Form „Da muss ja etwas dran gewesen sein…!“ … „So ein Vorwurf kommt doch nicht von ungefähr!“ … ist, einmal entstanden, leider schwer wieder „aus der Welt zu schaffen“.
Selbstverständlich distanzieren wir uns an dieser Stelle ausdrücklich von der „Verharmlosung“ tatsächlich vorgefallener Straftaten!
Aktuelle Zeitungsartikel zu erstrittenen Urteilen: